Staatliche Zuschüsse für Ihre F&E-Projekte. Ermitteln Sie jetzt Ihr Förderpotenzial.

Die steuerliche Forschungszulage bietet enorme Chancen für innovative Unternehmen. Wir helfen Ihnen, die komplexen Anforderungen der BSFZ mühelos zu übersetzen, um die maximale Förderung für Ihre Innovationsprojekte zu sichern.
In unserem kostenlosen Fördermittelcheck und nachfolgenden Gesprächen Gesprächen prüfen wir die Förderfähigkeit Ihrer Projekte im Rahmen der Forschungszulage und wählen diejenigen mit den besten Erfolgsaussichten aus.
Sobald die Förderfähigkeit bestätigt ist, erstellen wir auf Basis minimaler Angaben Ihres Projektteams die erforderlichen Antragsunterlagen für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Die Entscheidung der BSFZ liegt anschließend innerhalb von maximal drei Monaten vor.
Nach erfolgreicher Bescheinigung des Vorhabens unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der Unterlagen für die Beantragung und Abrechnung beim Finanzamt.
Wir prüfen Ihre Vorhaben kostenfrei auf Förderfähigkeit.
Wir übernehmen die zeitintensive Ausarbeitung.
Erstattung auch für bereits abgeschlossene Projekte.
Erhalte einen kurzen Überblick zu häufigen Fragen
Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eigenbetriebliche FuE-Projekte durchführt.
Förderfähig sind FuE-Projekte aus den Bereichen: Grundlagenforschung, Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung
Gefördert werden insbesondere: Bruttolöhne und -gehälter von Mitarbeitenden, die direkt im FuE-Projekt tätig sind; Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Auftragsforschung (anteilig).
Nicht förderfähig sind z. B. Sachkosten, Investitionen oder Vertriebs- und Marketingaufwendungen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis kann das Bescheinigungsverfahren mehrere Wochen bis Monate dauern.